gemäß § 11 AWG

Externer Abfallbeauftragter

Die Leistungen im Detail

  • Kontrolle und Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen
  • Beratung zur rechtssicheren und rechtskonformen Umsetzung
  • Abfallnachweisverordnung
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Abfallverpackungsverordnung
  • Altfahrzeugverordnung
  • Verpackungsverordnung
  • Kontrolle des Entsorgungsumfangs (genehmigte Abfallschlüsselnummern) der Entsorgungspartner
  • Fortschreiben des Abfallwirtschaftskonzeptes (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
  • Kontrolle der lizenzierten Abfallmengen (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
  • Quartalsweise dokumentierte Rundgänge im Betrieb
  • Ansprechpartner für Behörden und externe Auditoren
  • Einmal jährlich bzw. bei Bedarf, Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für umweltgerechte Entsorgung
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