
gemäß § 11 AWG
Externer Abfallbeauftragter

Die Leistungen im Detail
- Kontrolle und Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen
- Beratung zur rechtssicheren und rechtskonformen Umsetzung
- Abfallnachweisverordnung
- Abfallverzeichnisverordnung
- Abfallverpackungsverordnung
- Altfahrzeugverordnung
- Verpackungsverordnung
- Kontrolle des Entsorgungsumfangs (genehmigte Abfallschlüsselnummern) der Entsorgungspartner
- Fortschreiben des Abfallwirtschaftskonzeptes (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
- Kontrolle der lizenzierten Abfallmengen (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
- Quartalsweise dokumentierte Rundgänge im Betrieb
- Ansprechpartner für Behörden und externe Auditoren
- Einmal jährlich bzw. bei Bedarf, Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für umweltgerechte Entsorgung



