
gemäß § 11 GGBG
Externer Gefahrgutbeauftragter

Die Leistungen im Detail
- Schulung der betreffenden Arbeitnehmer (inkl. Unterweisungszertifikate und Schulungsunterlagen)
- Erstellung von Merkblättern, Arbeitsanweisungen und Checklisten bzw. Kontrolle der Vorhandenen
- Telefonische Hilfestellung und Beratung des Unternehmens
- Schriftliche sowie telefonische Hilfestellungen und Beratungen für Mitarbeiter
- Erstellung eines Jahresberichts
- Stichprobenartige Kontrollen
- Sofort- und Folgemaßnahmen nach Zwischenfällen
- telefonische Hilfestellungen bei Luft- und Seefracht Sendungen (nicht inkludiert sind Vorortabfertigungen)
- Behördenansprechpartner (BMVIT)
- Beratung zur Verbesserung der Gefahrgutprozesse


