gemäß § 11 GGBG

Externer Gefahrgutbeauftragter

Die Leistungen im Detail

  • Schulung der betreffenden Arbeitnehmer (inkl. Unterweisungszertifikate und Schulungsunterlagen)
  • Erstellung von Merkblättern, Arbeitsanweisungen und Checklisten bzw. Kontrolle der Vorhandenen
  • Telefonische Hilfestellung und Beratung des Unternehmens
  • Schriftliche sowie telefonische Hilfestellungen und Beratungen für Mitarbeiter
  • Erstellung eines Jahresberichts
  • Stichprobenartige Kontrollen
  • Sofort- und Folgemaßnahmen nach Zwischenfällen
  • telefonische Hilfestellungen bei Luft- und Seefracht Sendungen (nicht inkludiert sind Vorortabfertigungen)
  • Behördenansprechpartner (BMVIT)
  • Beratung zur Verbesserung der Gefahrgutprozesse
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